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Rechnungswesen

"Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen."

Diese gesetzliche Pflicht aus § 238 Abs. 1 HGB trifft zwar zuerst nur Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs. Ein ordentliches betriebliches Rechnunsgwesen ist jedoch für den Erfolg eines Unternehmens zwingende Voraussetzung. Nur so ist es möglich sich über die wirtschaftliche Situation zu informieren, positive Entwicklungen weiter zu fördern oder eventuellen Fehlentwicklungen frühzeitig entgegen zu wirken.

Wir unterstützen Sie durch den Einsatz professioneller Informationstechnologie beim Führen Ihrer Bücher. Hierzu zählen mitunter:

  • Finanzbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Fertigung Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Erstellung betriebwirtschaftlicher Auswertungen

  • Lohnbuchhaltung (Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen)
  • Meldung an Sozialversicherungsträger
  • Erstellung von Verdienstbescheinigungen
  • Unterstützung bei angeordneten Lohn- oder und Sozialversicherungsprüfungen


"Welche Vorteile gewährt die doppelte Buchhaltung dem Kaufmanne! Es ist eine der schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes, und ein jeder gute Haushalter sollte sie in seiner Wirtschaft einführen."
Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


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